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Taschengeld-Rechner
Wie viel Taschengeld passt zum Alter Ihres Kindes - und wie geht man gut damit um? Der Rechner zeigt die aktuelle Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts, vergleicht sie mit Ihrem bisherigen Betrag und gibt Tipps für genau dieses Alter. Dauert eine Minute.
Ihr Ergebnis
Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) von 2025 - eine Orientierung, keine Vorgabe.
- unter 6 Jahren 1–2 € /Woche
- 6 bis 7 Jahre 2–3 € /Woche
- 8 bis 9 Jahre 3–4 € /Woche
- 10 bis 11 Jahre 15–25 € /Monat
- 12 bis 13 Jahre 20–30 € /Monat
- 14 bis 15 Jahre 25–45 € /Monat
- 16 bis 17 Jahre 40–60 € /Monat
- ab 18 Jahren 55–75 € /Monat
Ihr bisheriges Taschengeld
Zum Beispiel so:
Unser Vorschlag: gleich große Schritte bis zur Untergrenze. Wie schnell Sie sie gehen, entscheiden Sie mit Ihrem Kind.
Budgetgeld
- Kleidung und Schuhe 45–65 € im Monat Alltagskleidung, Schuhe, Sportsachen und Jacke im Lauf des Jahres. Vorher klären, ob teure Stücke wie die Winterjacke dazugehören - dann jeden Monat etwas dafür zurücklegen.
- Essen außer Haus 25–40 € im Monat Für Tage mit langem Unterricht oder Ganztag. Richtet sich danach, an wie vielen Tagen Ihr Kind wirklich auswärts isst. Ein Mittagessen darf nie ausfallen, nur weil das Budget leer ist.
- Handy, Internet und Abos 15–25 € im Monat Vorher festlegen, was die Familie zahlt und was Ihr Kind. Ein Tarif ohne Überziehung hilft beim Planen; Abos mit Fälligkeit aufschreiben.
- Schulmaterial 5–15 € im Monat Entweder ein kleiner Monatsbetrag für Kleinteile und Größeres zu Schuljahresbeginn - oder alles zweimal im Jahr gebündelt.
- Kosmetik und Pflege 5–15 € im Monat Das Nötige liegt zu Hause bereit. Das Budget ist für eigene Wünsche wie ein anderes Shampoo oder eigene Hautpflege. Periodenprodukte gehören nicht ins Budget, sondern sind immer da.
Ab 12: Budgetgeld
Für feste Ausgaben empfiehlt das DJI ab etwa 12 Jahren zusätzlich zum Taschengeld ein Budget, das Ihr Kind selbst einteilt - zweckgebunden, getrennt vom freien Taschengeld. Als Orientierung im Monat:
- Kleidung und Schuhe 45–65 €
- Essen außer Haus 25–40 €
- Handy, Internet und Abos 15–25 €
- Schulmaterial 5–15 €
- Kosmetik und Pflege 5–15 €
Fangen Sie mit einem Bereich an. Oben im Formular können Sie auswählen, was Ihr Kind selbst bezahlen soll.
Tipps für dieses Alter
- Ab wann? Das DJI rät, spätestens mit der Einschulung anzufangen - dann verstehen Kinder Zahlen so weit, dass Geld greifbar wird. Wer schon vorher beginnt, bleibt bei kleinen Beträgen. Quelle: DJI 2025
- Geld zum Anfassen Zahlen Sie bar aus. Münzen, die Ihr Kind zählen und in die Hand nehmen kann, machen sichtbar, wie viel es hat und wie viel weggeht. Quelle: DJI 2025
- Selbst bezahlen lassen Lassen Sie Ihr Kind beim Einkaufen eine Kleinigkeit selbst bezahlen. So erlebt es, dass Geld den Besitzer wechselt und Wechselgeld zurückkommt. Aus der Praxis
- Fester Tag, bar, ohne Nachfragen Ein fester Wochentag, an dem das Geld kommt, ohne dass Ihr Kind daran erinnern muss. Diese Verlässlichkeit ist die Grundlage, um überhaupt planen zu lernen. Quelle: DJI 2025
- Ein eigener Platz für das Geld Geldbörse oder Spardose, an die Ihr Kind selbst herankommt. Nur dann kann es wirklich selbst entscheiden. Quelle: DJI 2025
- Fehlkäufe gehören dazu Ist das Geld für etwas weg, das nach einem Tag langweilig ist, gehört das zum Lernen dazu. Fragen Sie lieber nach („Bist du zufrieden damit?“), als den Kauf zu bewerten. Quelle: DJI 2025
- Auf einen Wunsch sparen Rechnen Sie zusammen aus, wie viele Wochen es bis zum Wunsch dauert, und malen Sie die Wochen zum Abstreichen auf. Sparen wird so sichtbar. Aus der Praxis
- Monatlich statt wöchentlich Ab etwa 10 Jahren bewährt sich eine Zahlung im Monat. Fällt der Wechsel schwer, hilft ein paar Monate lang eine Zahlung alle zwei Wochen. Quelle: DJI 2025
- Aufschreiben Ein kleines Haushaltsbuch - auf Papier oder in einer App - zeigt, wohin das Geld geht. Am besten führen Sie parallel Ihr eigenes. Quelle: DJI 2025
- Wenn es nicht reicht Kommt Ihr Kind öfter nicht aus, schauen Sie gemeinsam auf die Ausgaben: Was war das Geld wert, was könnte wegfallen? Nicht als Kontrolle, sondern als Hilfe beim Planen. Quelle: DJI 2025
- Vom Bargeld zum Konto Gegen Ende der Grundschule oder beim Wechsel auf die weiterführende Schule kann das Geld nach und nach aufs eigene Jugendkonto gehen. Den Anfang macht immer das Bargeld. Quelle: DJI 2025
- Budgetgeld einführen Mit einem Bereich anfangen, etwa Handy oder Schulmaterial, und nach zwei bis drei Monaten gemeinsam prüfen, ob Betrag und Zuschnitt passen. Dann kann der nächste Bereich dazukommen. Quelle: DJI 2025
- Konto und Karte begleiten Richten Sie Jugendkonto oder Taschengeld-App gemeinsam ein. Sinnvoll sind: kostenlos, kein Überziehen möglich, Mitteilung bei jeder Zahlung, feste Grenzen und eine Karte, die sich sperren lässt. Quelle: DJI 2025
- Online-Käufe und Abos absprechen Klare Regeln: Altersfreigaben gelten, wiederkehrende Zahlungen nur nach Rücksprache. Sprechen Sie über Abofallen, In-App-Käufe und Phishing - bevor etwas passiert. Quelle: DJI 2025
- Kleine Kredite üben Wenn ein größerer Wunsch nicht warten kann, können Sie etwas leihen - höchstens das Doppelte des Monatsgelds und mit einem Plan, wann was zurückgezahlt wird. So wird spürbar, dass Schulden verpflichten. Quelle: DJI 2025
- Eigenes Geld verdienen Ab 13 sind leichte Jobs mit Ihrer Zustimmung erlaubt, in engen Grenzen des Jugendarbeitsschutzes. Was Ihr Kind verdient, gehört ihm und wird nicht vom Taschengeld abgezogen. Quelle: DJI 2025
- Neu aushandeln, wenn eigenes Geld kommt Mit Ausbildungsvergütung oder eigenem Einkommen verhandeln Jugendliche den Bedarf selbst mit Ihnen. Dann steht oft Budgetgeld für feste Zwecke im Vordergrund, das freie Taschengeld wird kleiner oder fällt weg. Quelle: DJI 2025
- Mehr Bereiche selbst verwalten Wer schon ein Budget im Griff hat, kann weitere übernehmen - etwa Kleidung oder Essen außer Haus. So wächst die Verantwortung Schritt für Schritt. Quelle: DJI 2025
- Bezahlen ohne PayPal und Klarna Beide gibt es in Deutschland erst ab 18. Für Online-Einkäufe kann eine Prepaid-Karte helfen: Ausgeben lässt sich nur, was vorher aufgeladen wurde. Quelle: DJI 2025
- Für wen der Betrag gedacht ist Die Empfehlung des DJI gilt für junge Erwachsene, die wirtschaftlich noch von Ihnen abhängen, etwa in der Schule. Mit eigenem Einkommen sieht die Rechnung anders aus. Quelle: DJI 2025
- Budgets statt Taschengeld Je selbstständiger Ihr Kind lebt, desto mehr geht es um feste Budgets für klare Zwecke. Besprechen Sie gemeinsam, was davon Ihr Kind selbst trägt. Quelle: DJI 2025
Was darf Ihr Kind allein kaufen?
Kinder ab 7 Jahren dürfen nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB) auch ohne Ihre Zustimmung einkaufen - wenn sie sofort und vollständig mit Geld bezahlen, das Sie ihnen zur freien Verfügung oder für genau diesen Zweck gegeben haben.
Eine feste Betragsgrenze nennt das Gesetz nicht. Nicht darunter fallen Ratenkäufe und Abos, weil dort nicht sofort alles bezahlt ist. Solche Verträge hängen bis zu Ihrer Entscheidung in der Schwebe: Sie können zustimmen oder nicht.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen: § 110 BGB , DJI 2025
In jedem Alter
Grundregeln fürs Taschengeld
- Frei verfügbar Taschengeld gehört Ihrem Kind. Raten Sie gern, aber bewerten oder kontrollieren Sie die Käufe nicht. Schulsachen, Essen und Grundkleidung bezahlen Sie, nicht das Taschengeld - ab 12 gern als Budgetgeld, das Ihr Kind selbst einteilt.
- Verlässlich und pünktlich Immer zum vereinbarten Termin, ohne dass Ihr Kind fragen muss. Bei knappem Geld lieber ein kleinerer Betrag, der sicher kommt, als ein größerer, der schwankt.
- Kein Erziehungsmittel Nicht als Belohnung für gute Noten oder Verhalten, nicht gekürzt als Strafe. Sonst ist es kein verlässliches Übungsgeld mehr - und belastet das Vertrauen.
- Mithelfen ist kein Job Altersgerechte Mithilfe im Haushalt gehört zum Familienleben, das Gesetz sieht sie sogar vor. Sie wird nicht mit Taschengeld bezahlt. Für echte Sonderaufgaben kann es extra Geld geben - vorher vereinbart und getrennt vom Taschengeld.
- Geschenke und Verdienst bleiben extra Geldgeschenke und selbst verdientes Geld werden nicht angerechnet. Bei großen Summen hilft eine Drei-Drittel-Idee: ein Drittel zum Ausgeben, eins für einen größeren Wunsch, eins zum Sparen - an drei verschiedenen Orten.
- Teilhabe geht vor Klassenfahrt, Kino mit der Klasse, ein Ausflug mit Freunden: Daran soll Ihr Kind nicht scheitern, weil das Taschengeld nicht reicht. Solche Kosten tragen Sie oder Hilfen wie Bildung und Teilhabe.
- In zwei Haushalten abstimmen Leben Sie getrennt, sprechen Sie Höhe und Termin ab - entweder zahlen beide gleich oder einer übernimmt. Ihr Kind braucht eine Regel, nicht zwei.
- Reden und vorleben Sprechen Sie offen über Geld: was Ihr Kind gekauft hat, worauf es spart, warum Sie selbst etwas nicht kaufen. Kinder lernen am meisten, indem sie zusehen.
- Einmal im Jahr prüfen Zum Geburtstag oder zum Schuljahresbeginn gemeinsam schauen: Passt der Betrag noch? Kommt eine neue Aufgabe dazu?
Nach der Expertise des DJI von 2025 (DJI 2025).
Für zu Hause: zum Ausdrucken und fürs Handy
Aus Ihren Angaben entstehen Vorlagen - zum Ausdrucken, als PDF oder als Erinnerung im Kalender.
So rechnet der Rechner
Grundlage ist die Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) vom September 2025. Das DJI empfiehlt seit 2014 Taschengeldbeträge nach Alter und hat sie für diese Ausgabe neu bewertet - mit Befragungsdaten dazu, was Familien tatsächlich zahlen, und in einem Workshop mit Fachleuten aus Wissenschaft und Beratung:
| Alter | Taschengeld |
|---|---|
| unter 6 Jahren | 1 bis 2 € pro Woche |
| 6 bis 7 Jahre | 2 bis 3 € pro Woche |
| 8 bis 9 Jahre | 3 bis 4 € pro Woche |
| 10 bis 11 Jahre | 15 bis 25 € pro Monat |
| 12 bis 13 Jahre | 20 bis 30 € pro Monat |
| 14 bis 15 Jahre | 25 bis 45 € pro Monat |
| 16 bis 17 Jahre | 40 bis 60 € pro Monat * |
| ab 18 Jahren | 55 bis 75 € pro Monat * |
* für Jugendliche, die wirtschaftlich noch von den Eltern abhängen, etwa Schülerinnen und Schüler
Das sind Orientierungswerte, keine Vorgaben - einen Anspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Die Spannen sind bewusst breit, damit sie auch bei knappem Geld passen. Wo Sie darin landen, handeln Sie mit Ihrem Kind aus.
So liest der Rechner die Tabelle:
- Das Alter zählt in vollen Jahren. „Unter 6 Jahren“ fragt der Rechner ab 4 Jahren ab; spätestens zur Einschulung sollte Taschengeld laut DJI beginnen.
- Bis 9 Jahre nennt das DJI Wochen-, ab 10 Jahren Monatsbeträge. Zum Vergleich rechnet der Rechner mit 52 Wochen auf 12 Monate um, also mit etwa 4,33 Wochen pro Monat, und rundet auf ganze Euro im Monat oder 25 Cent pro Woche.
- Die Grenzen gehören zur Spanne: 20 € bei „20 bis 30 €“ liegen im Rahmen.
- Liegt das bisherige Taschengeld darunter, rät das DJI, in zwei oder drei Schritten anzuheben. Die Schritte selbst sind unser Vorschlag: drei, wenn bisher weniger als die Hälfte der Untergrenze gezahlt wird, sonst zwei - gleichmäßig verteilt und auf 50 Cent pro Woche oder ganze Euro im Monat aufgerundet. Liegt es darüber, rät das DJI, nicht abzusenken.
Budgetgeld ab 12
Zusätzlich zum frei verfügbaren Taschengeld empfiehlt das DJI ab etwa 12 Jahren Budgetgeld: einen Betrag für feste Ausgaben, den Jugendliche selbst einteilen. Das DJI hat die Werte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts abgeleitet und an die Preise angepasst. Wichtiger als die Tabelle sind die echten Kosten in Ihrer Familie.
| Bereich | pro Monat |
|---|---|
| Kleidung und Schuhe | 45 bis 65 € |
| Essen außer Haus | 25 bis 40 € |
| Handy, Internet und Abos | 15 bis 25 € |
| Schulmaterial | 5 bis 15 € |
| Kosmetik und Pflege | 5 bis 15 € |
Die Tipps im Ergebnis fassen die Empfehlungen des DJI in eigenen Worten zusammen. Wo ein Tipp nicht vom DJI stammt, steht „Aus der Praxis“ dabei. Was der Rechner zum Taschengeldparagrafen sagt, ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Quellen
- Sophia Chabursky und Alexandra Langmeyer, Deutsches Jugendinstitut (DJI) (2025): Taschengeld und Gelderziehung. Eine Expertise mit aktualisierten Empfehlungen zum Thema Taschengeld
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (2026): § 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln („Taschengeldparagraf“)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (2026): § 1619 BGB - Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Stand: 25.10.2026