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auf- und hinauswachsen

Rechner · Für Eltern

Vorsorge-Rechner

U-Untersuchungen, Zahnarzt und Impfungen auf einen Blick: Geben Sie das Geburtsdatum ein und Sie sehen, was jetzt dran ist und was als Nächstes kommt - mit Datum. Was erledigt ist, haken Sie ab; Vergessenes plant der Rechner zum Nachholen ein.

Ihre Angaben

Aus dem Geburtsdatum entsteht ein Plan mit allen U-Untersuchungen, Zahnarzt-Untersuchungen und Impfungen bis 17 Jahre. Danach haken Sie ab, was schon erledigt ist - der Plan rechnet neu und plant Vergessenes zum Nachholen ein.

Steht nur im PDF - nicht in der Adresse.

Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser. Wir speichern keine Angaben über Ihr Kind.

Kita und Tagespflege: Nachweis über den Masernschutz

Wer in die Kita oder zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater geht, braucht ab dem 1. Geburtstag mindestens eine Masernimpfung und ab dem 2. Geburtstag zwei. Den Nachweis - meist den Impfpass - zeigen Sie vor der Betreuung. Kommt eine Impfung erst später dazu, etwa nach dem 1. oder 2. Geburtstag, zeigen Sie den neuen Nachweis innerhalb eines Monats. Beginnt die Betreuung früher, ist die erste MMR-Impfung schon ab 9 Monaten möglich; die zweite folgt dann zu Beginn des 2. Lebensjahres.

Grundlage: § 20 IfSG , STIKO-Empfehlungen 2026

Gelbes Heft: Die Teilnahmekarte reicht

Kita, Schule oder Behörden dürfen nicht verlangen, das Gelbe Heft einzusehen. Als Nachweis für die U-Untersuchungen reicht die herausnehmbare Teilnahmekarte vorne im Heft.

Grundlage: Kinder-Richtlinie

Zu früh geboren

Die U-Untersuchungen bleiben bei Frühgeborenen in denselben Zeiträumen, gerechnet ab dem Geburtstag. Auch die Impfungen richten sich nach dem tatsächlichen Alter, nicht nach dem errechneten Termin. Für Kinder, die vor 37+0 Schwangerschaftswochen geboren sind (also bis 36+6), empfiehlt die STIKO bei der 6-fach- und der Pneumokokken-Impfung eine zusätzliche Impfung mit 3 Monaten.

Grundlage: STIKO-Empfehlungen 2026 , Kinder-Richtlinie

Grippe und COVID-19: bei Grunderkrankungen

Grippe- und COVID-19-Impfungen gehören für gesunde Kinder nicht zum Impfkalender. Die STIKO empfiehlt sie ab 6 Monaten jedes Jahr im Herbst für Kinder mit bestimmten Grunderkrankungen, etwa Asthma oder anderen chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herzens, der Nieren oder des Stoffwechsels oder einer Immunschwäche. Auch Kinder, die mit einem Menschen zusammenleben, den eine Infektion besonders gefährdet und den die eigene Impfung nicht ausreichend schützt, sollen geimpft werden. Sprechen Sie die Praxis darauf an.

Grundlage: STIKO-Empfehlungen 2026 , STIKO: COVID-19

Grundlage der Termine: Kinder-Richtlinie , Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie , G-BA: neue J1 , BVKJ: U10, U11, J2 , G-BA: neue U10 , FU-Richtlinie , STIKO-Empfehlungen 2026 , STIKO: RSV-Prophylaxe , STIKO: Meningokokken ACWY . Der Rechner ersetzt keine ärztliche Beratung - maßgeblich sind Impfpass, Gelbes Heft und Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis.

So rechnet der Rechner

Die Impfungen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut für 2026, einschließlich der Änderung zur RSV-Prophylaxe vom September 2026. Die U-Untersuchungen folgen der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die J1 seiner Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, die Zahnarzt-Untersuchungen Z1 bis Z6 der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung.

  • U2 bis U9 und die J1 haben einen Zeitraum und eine Toleranzgrenze. Die Krankenkasse zahlt die Untersuchung nur innerhalb der Toleranzgrenze - der Rechner zeigt deshalb beides.
  • Gezählt wird ab dem Geburtstag: Der 3. Lebenstag ist der zweite Tag nach der Geburt, der 3. Lebensmonat beginnt, wenn das Kind 2 Monate alt ist. „Mit 5 bis 6 Jahren“ heißt wie bei der STIKO: vom 5. Geburtstag bis zum Tag vor dem 7. Geburtstag. Wo eine Richtlinie ungenau ist, wie beim Ende der U4-Toleranz („4½. Lebensmonat“), rechnet der Rechner vorsichtig.
  • Bei Frühgeborenen bleiben alle U-Untersuchungen in denselben Zeiträumen. Für Kinder, die vor 37+0 Schwangerschaftswochen geboren sind, kommt bei der 6-fach- und der Pneumokokken-Impfung eine Impfung mit 3 Monaten dazu.
  • Was Sie abhaken, verschwindet aus dem Plan. Ist eine Impfung überfällig, plant der Rechner sie für heute ein und verschiebt die folgenden um den vorgeschriebenen Mindestabstand. Bei Nachholimpfungen und bei Impfungen, die früher als üblich gegeben wurden, merkt er sich den Tag des Abhakens; sonst nimmt er den empfohlenen Tag an.
  • Beginnt ein Kind eine Impfreihe spät, gilt das Nachholschema der STIKO für sein Alter, mit oft weniger Impfungen. Manche Impfungen haben eine Altersgrenze: Die Rotavirus-Impfung beginnt spätestens mit 12 Wochen und ist je nach Impfstoff mit 24 oder 32 Wochen abgeschlossen, Pneumokokken werden bis 2 Jahre nachgeholt, Meningokokken B bis 5 Jahre.
  • Für Kinder, deren Impfungen unterbrochen sind, verlangt die STIKO einen individuellen Plan. Der Nachholplan des Rechners ist deshalb ein Vorschlag mit frühesten Terminen - den genauen Plan legt Ihre Praxis anhand des Impfpasses fest.
  • U10, U11 und J2 sind zusätzliche Untersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt. Nicht jede Krankenkasse zahlt sie. Der G-BA hat eine neue U10 für 9- und 10-Jährige beschlossen; sie gilt frühestens 2027.
  • Grippe- und COVID-19-Impfungen empfiehlt die STIKO Kindern mit bestimmten Grunderkrankungen und Kindern, die mit besonders gefährdeten Menschen zusammenleben. Sie stehen deshalb nicht im Plan, sondern als Hinweis darunter.

Der Rechner ersetzt keine ärztliche Beratung. Er weiß nichts über Allergien, Erkrankungen oder eine Schwangerschaftsimpfung der Mutter. Maßgeblich sind Impfpass, Gelbes Heft und Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis.

Die Termine im Überblick

U-Untersuchungen und J1
Untersuchung Zeitraum Toleranz
U1 direkt nach der Geburt -
U2 3. bis 10. Lebenstag 3. bis 14. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche 3. bis 8. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat 2. bis 4½. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat 5. bis 8. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat 9. bis 14. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat 20. bis 27. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat 33. bis 38. Lebensmonat
U8 46. bis 48. Lebensmonat 43. bis 50. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat 58. bis 66. Lebensmonat
J1 mit 13 Jahren mit 12 bis 14 Jahren
U10* mit 7 bis 8 Jahren -
U11* mit 9 bis 10 Jahren -
J2* mit 16 bis 17 Jahren -

* zusätzliche Untersuchung, nicht jede Krankenkasse zahlt sie

Zahnarzt
Untersuchung Zeitraum
Z1 6. bis 9. Lebensmonat
Z2 10. bis 20. Lebensmonat
Z3 21. bis 33. Lebensmonat
Z4 34. bis 48. Lebensmonat
Z5 49. bis 60. Lebensmonat
Z6 61. bis 72. Lebensmonat
Impfungen für Reifgeborene
Impfung Wann
RSV-Prophylaxe einmal: bei Geburt zwischen Oktober und März direkt danach, sonst im Herbst vor der ersten RSV-Saison
Rotaviren 1. Impfung: ab 6 Wochen; 2. Impfung: mit 3 Monaten
6-fach-Impfung 1. Impfung: mit 2 Monaten; 2. Impfung: mit 4 Monaten; 3. Impfung: mit 11 Monaten
Pneumokokken 1. Impfung: mit 2 Monaten; 2. Impfung: mit 4 Monaten; 3. Impfung: mit 11 Monaten
Meningokokken B 1. Impfung: mit 2 Monaten; 2. Impfung: mit 4 Monaten; 3. Impfung: mit 12 Monaten
Masern, Mumps, Röteln 1. Impfung: mit 11 Monaten; 2. Impfung: mit 15 Monaten
Windpocken 1. Impfung: mit 11 Monaten; 2. Impfung: mit 15 Monaten
Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten mit 5 bis 6 Jahren
Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung mit 9 bis 16 Jahren
HPV 1. Impfung: mit 9 bis 14 Jahren; 2. Impfung: mindestens 5 Monate nach der 1.
Meningokokken ACWY mit 12 bis 14 Jahren

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (2026): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (Fassung vom 10.09.2026)
  2. Robert Koch-Institut (2026): Epidemiologisches Bulletin 37/2026: Empfehlung zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab oder Clesrovimab
  3. Robert Koch-Institut (2025): Epidemiologisches Bulletin 44/2025: Meningokokken-ACWY-Impfung für 12- bis 14-Jährige
  4. Robert Koch-Institut (2026): Epidemiologisches Bulletin 28/2026: COVID-19-Impfempfehlung
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie), in Kraft seit 01.01.2026
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Beschluss vom 20.08.2026: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung (U10) und Dokumentation der J1
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2017): Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)
  8. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Beschluss vom 20.08.2026: Neufassung der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (J1 mit 13 und 14 Jahren)
  9. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-RL), in Kraft seit 01.01.2026
  10. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), kinderaerzte-im-netz.de (2016): Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2
  11. Bundesministerium der Justiz (2022): Infektionsschutzgesetz, § 20 (Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen)

Stand: 22.10.2026. Die STIKO veröffentlicht ihre Empfehlungen jedes Jahr im Januar neu; wir prüfen den Rechner dann.