Tool · Für Eltern
Vorsorge-Rechner
U-Untersuchungen, Zahnarzt und Impfkalender auf einen Blick: Geben Sie das Geburtsdatum ein und Sie sehen, welche Termine die Richtlinien jetzt und als Nächstes vorsehen - mit Datum. Was erledigt ist, haken Sie ab.
Ihr Plan
Ihr Kind ist heute alt.
Jetzt dran
Als Nächstes
Gerade steht nichts an. Alles Abgehakte finden Sie unter „Erledigt“.
Bis heute alles erledigt? Dann haken Sie alles auf einmal ab und nehmen danach die Haken heraus, wo etwas fehlt.
Danach
Erledigt
Ein Haken lässt sich wieder entfernen.
Vorbei, nicht abgehakt
Der Zeitraum ist vorbei. Was gemacht wurde, haken Sie ab. Bei einer Untersuchung müssen Sie sonst nichts tun - die nächste findet ganz normal statt. Fehlt eine Impfung, klären Sie mit Ihrer Praxis, ob und wie sie nachgeholt wird.
Der Plan als PDF
Ein A4-Blatt im Querformat mit allen Terminen und Kästchen zum Abhaken - zum Ausdrucken für den Kühlschrank oder zum Speichern auf dem Handy. Das PDF entsteht in Ihrem Browser.
Für zu Hause: zum Ausdrucken und fürs Handy
Zum Termine-Vereinbaren und für den Besuch in der Praxis. Ihr Geburtsdatum verlässt dabei nicht Ihr Gerät.
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Was Sie mitnehmen, welche Fragen Sie notieren - und Platz für Notizen nach dem Termin. Für jede Untersuchung gibt es einen eigenen Bogen.
Tipp: Speichern Sie diese Seite als Lesezeichen - Geburtsdatum und Häkchen stehen in der Adresse und sind beim nächsten Mal wieder da.
Kita und Tagespflege: Nachweis über den Masernschutz
Wer in die Kita oder zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater geht, braucht ab dem 1. Geburtstag mindestens eine Masernimpfung und ab dem 2. Geburtstag zwei. Den Nachweis - meist den Impfpass - zeigen Sie vor der Betreuung. Kommt eine Impfung erst später dazu, etwa nach dem 1. oder 2. Geburtstag, zeigen Sie den neuen Nachweis innerhalb eines Monats. Beginnt die Betreuung früher, ist die erste MMR-Impfung schon ab 9 Monaten möglich; die zweite folgt dann zu Beginn des 2. Lebensjahres.
Grundlage: § 20 IfSG , STIKO-Empfehlungen 2026
Gelbes Heft: Die Teilnahmekarte reicht
Kita, Schule oder Behörden dürfen nicht verlangen, das Gelbe Heft einzusehen. Als Nachweis für die U-Untersuchungen reicht die herausnehmbare Teilnahmekarte vorne im Heft.
Grundlage: Kinder-Richtlinie
Eine Impfung fehlt?
Der Rechner zeigt den allgemeinen Impfkalender - er prüft nicht, ob Ihrem Kind etwas fehlt, und plant keine Nachholimpfungen. Fehlt eine Impfung im Impfpass, klären Sie mit Ihrer Kinder- und Jugendarztpraxis, ob und wie sie nachgeholt wird. Das hängt vom Alter Ihres Kindes und von den bisherigen Impfungen ab. Bringen Sie den Impfpass mit.
Grundlage: STIKO-Empfehlungen 2026
Zu früh geboren
Kam Ihr Kind vor 37+0 Schwangerschaftswochen zur Welt (also bis 36+6), sieht der Impfplan anders aus als hier: Die STIKO empfiehlt dann zum Beispiel bei der 6-fach- und der Pneumokokken-Impfung eine zusätzliche Impfung. Der Rechner zeigt nur den Kalender für reif geborene Kinder - den Plan für Ihr Kind legt die Praxis fest. Die U-Untersuchungen bleiben in denselben Zeiträumen, gerechnet ab dem Geburtstag.
Grundlage: STIKO-Empfehlungen 2026 , Kinder-Richtlinie
Grippe und COVID-19: bei Grunderkrankungen
Grippe- und COVID-19-Impfungen gehören für gesunde Kinder nicht zum Impfkalender. Die STIKO empfiehlt sie ab 6 Monaten jedes Jahr im Herbst für Kinder mit bestimmten Grunderkrankungen, etwa Asthma oder anderen chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herzens, der Nieren oder des Stoffwechsels oder einer Immunschwäche. Auch Kinder, die mit einem Menschen zusammenleben, den eine Infektion besonders gefährdet und den die eigene Impfung nicht ausreichend schützt, sollen geimpft werden. Sprechen Sie die Praxis darauf an.
Grundlage: STIKO-Empfehlungen 2026 , STIKO: COVID-19
Grundlage der Termine: Kinder-Richtlinie , Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie , G-BA: neue J1 , BVKJ: U10, U11, J2 , G-BA: neue U10 , FU-Richtlinie , STIKO-Empfehlungen 2026 , STIKO: RSV-Prophylaxe , STIKO: Meningokokken ACWY . Der Rechner ersetzt keine ärztliche Beratung - maßgeblich sind Impfpass, Gelbes Heft und Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis.
So rechnet der Rechner
Wofür der Rechner da ist: Er ist ein Kalender. Er rechnet die allgemeinen Termine aus der Kinder-Richtlinie und dem Impfkalender der STIKO auf das Geburtsdatum Ihres Kindes um, damit Sie sie nicht selbst ausrechnen müssen - so wie der Terminrechner des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Er prüft nicht, ob Ihr Kind vollständig geimpft ist, und plant keine Nachholimpfungen. Die Häkchen sind eine Checkliste für Sie; sie ändern keinen Termin.
Die Impfungen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut für 2026, einschließlich der Änderung zur RSV-Prophylaxe vom September 2026. Die U-Untersuchungen folgen der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die J1 seiner Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, die Zahnarzt-Untersuchungen Z1 bis Z6 der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung.
- U2 bis U9 und die J1 haben einen Zeitraum und eine Toleranzgrenze. Die Krankenkasse zahlt die Untersuchung nur innerhalb der Toleranzgrenze - der Rechner zeigt deshalb beides.
- Gezählt wird ab dem Geburtstag: Der 3. Lebenstag ist der zweite Tag nach der Geburt, der 3. Lebensmonat beginnt, wenn das Kind 2 Monate alt ist. „Mit 5 bis 6 Jahren“ heißt wie bei der STIKO: vom 5. Geburtstag bis zum Tag vor dem 7. Geburtstag. Wo eine Richtlinie ungenau ist, wie beim Ende der U4-Toleranz („4½. Lebensmonat“), rechnet der Rechner vorsichtig.
- Die Impftermine sind der Impfkalender für reif geborene Kinder. Bei einer Impfung mit einem einzelnen Alter („mit 2 Monaten“) zeigt der Rechner den Zeitraum bis einen Monat danach als aktuell, danach als vorbei.
- Fehlt eine Impfung oder ist eine Reihe unterbrochen, klärt Ihre Praxis anhand des Impfpasses, ob und wie nachgeholt wird. Das hängt vom Alter und von den bisherigen Impfungen ab; die STIKO verlangt dafür einen Plan für das einzelne Kind.
- Für Kinder, die vor 37+0 Schwangerschaftswochen geboren sind, sieht der Impfplan anders aus. Den legt die Praxis fest. Die U-Untersuchungen bleiben in denselben Zeiträumen.
- U10, U11 und J2 sind zusätzliche Untersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt. Nicht jede Krankenkasse zahlt sie. Der G-BA hat eine neue U10 für 9- und 10-Jährige beschlossen; sie gilt frühestens 2027.
- Grippe- und COVID-19-Impfungen empfiehlt die STIKO Kindern mit bestimmten Grunderkrankungen und Kindern, die mit besonders gefährdeten Menschen zusammenleben. Sie stehen deshalb nicht im Plan, sondern als Hinweis darunter.
Der Rechner ersetzt keine ärztliche Beratung. Er weiß nichts über Ihr Kind außer dem Geburtsdatum - nichts über bisherige Impfungen, Allergien, Erkrankungen oder eine Schwangerschaftsimpfung der Mutter. Maßgeblich sind Impfpass, Gelbes Heft und Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis.
Die Termine im Überblick
| Untersuchung | Zeitraum | Toleranz |
|---|---|---|
| U1 | direkt nach der Geburt | - |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | 3. bis 8. Lebenswoche |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4½. Lebensmonat |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 14. Lebensmonat |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | 20. bis 27. Lebensmonat |
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | 33. bis 38. Lebensmonat |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | 43. bis 50. Lebensmonat |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat | 58. bis 66. Lebensmonat |
| J1 | mit 13 Jahren | mit 12 bis 14 Jahren |
| U10* | mit 7 bis 8 Jahren | - |
| U11* | mit 9 bis 10 Jahren | - |
| J2* | mit 16 bis 17 Jahren | - |
* zusätzliche Untersuchung, nicht jede Krankenkasse zahlt sie
| Untersuchung | Zeitraum |
|---|---|
| Z1 | 6. bis 9. Lebensmonat |
| Z2 | 10. bis 20. Lebensmonat |
| Z3 | 21. bis 33. Lebensmonat |
| Z4 | 34. bis 48. Lebensmonat |
| Z5 | 49. bis 60. Lebensmonat |
| Z6 | 61. bis 72. Lebensmonat |
| Impfung | Wann |
|---|---|
| RSV-Prophylaxe | einmal: bei Geburt zwischen Oktober und März direkt danach, sonst im Herbst vor der ersten RSV-Saison |
| Rotaviren | 1. Impfung: ab 6 Wochen; 2. Impfung: mit 3 Monaten |
| 6-fach-Impfung | 1. Impfung: mit 2 Monaten; 2. Impfung: mit 4 Monaten; 3. Impfung: mit 11 Monaten |
| Pneumokokken | 1. Impfung: mit 2 Monaten; 2. Impfung: mit 4 Monaten; 3. Impfung: mit 11 Monaten |
| Meningokokken B | 1. Impfung: mit 2 Monaten; 2. Impfung: mit 4 Monaten; 3. Impfung: mit 12 Monaten |
| Masern, Mumps, Röteln | 1. Impfung: mit 11 Monaten; 2. Impfung: mit 15 Monaten |
| Windpocken | 1. Impfung: mit 11 Monaten; 2. Impfung: mit 15 Monaten |
| Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten | mit 5 bis 6 Jahren |
| Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung | mit 9 bis 16 Jahren |
| HPV | 1. Impfung: mit 9 bis 14 Jahren; 2. Impfung: mindestens 5 Monate nach der 1. |
| Meningokokken ACWY | mit 12 bis 14 Jahren |
Quellen
- Robert Koch-Institut (2026): Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (Fassung vom 10.09.2026)
- Robert Koch-Institut (2026): Epidemiologisches Bulletin 37/2026: Empfehlung zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab oder Clesrovimab
- Robert Koch-Institut (2025): Epidemiologisches Bulletin 44/2025: Meningokokken-ACWY-Impfung für 12- bis 14-Jährige
- Robert Koch-Institut (2026): Epidemiologisches Bulletin 28/2026: COVID-19-Impfempfehlung
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie), in Kraft seit 01.01.2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Beschluss vom 20.08.2026: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung (U10) und Dokumentation der J1
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2017): Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Beschluss vom 20.08.2026: Neufassung der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (J1 mit 13 und 14 Jahren)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2026): Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-RL), in Kraft seit 01.01.2026
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), kinderaerzte-im-netz.de (2016): Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2
- Bundesministerium der Justiz (2022): Infektionsschutzgesetz, § 20 (Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen)
Stand: 22.10.2026. Die STIKO veröffentlicht ihre Empfehlungen jedes Jahr im Januar neu; wir prüfen den Rechner dann.